Ausgangssituation: Zwar gilt seit diesem Semester der neue Studienplan, der für
das zweite Semester eine Pflicht-Fallbesprechung vorsieht, in der das gesamte Staatsrecht
behandelt und die Übung im 3. Semester vorbereitet werden soll. Nachdem die Studierenden
des zweiten Semesters ihr Studium aber noch nach dem alten Studienplan begonnen hatten, wurde
die Veranstaltung nach dem traditionellen Muster abgehalten, also parallel zur Übung und
dem Schwerpunkt bei den Grundrechten.
Für eine de facto freiwillige Veranstaltung war die Fallbesprechung von Anfang an recht
gut besucht. Im Schnitt haben 17,8 Studierende teilgenommen. Bis zur zweiten Klausur in der
Anfängerübung lag der Schnitt sogar noch bei 20,5, danach fiel er auf 12,5 ab.
Nachdem die Beteiligung an der Grundrechts-Fallbesprechung traditionell nach der 2. Klausur
gegen null tendiert, kann schon dieser Umstand als Erfolg angesehen werden. Die relativ rege
Beteiligung deutet jedenfalls darauf hin, dass es den Teilnehmer/inne/n gefallen hat.
Zusammenfassende Bewertung: Dieser Eindruck wird durch die Auswertung der
Evaluierungsbögen bestätigt: Ziel des Dozenten war es, in möglichst allen
Kategorien, die ihn selbst oder die Fallbesprechung betreffen mit der Note 2,0 oder besser
abzuschliessen. Dies ist auch fast immer gelungen. Die "Ausreisser" zeigen, wo
Verbesserungsbedarf besteht: So sollten in Zukunft die Lernziele der Fallbesprechung noch
klarer formuliert werden. Damit löst sich zugleich ein anderes Problem, nämlich die
Verknüpfung mit der parallelen Vorlesung: Die Fallbesprechung kann die Vorlesung nicht
ersetzen, sondern nur ergänzen.
Ich kann nur sagen, dass mir diese Fallbesprechung ausgesprochen viel Spass gemacht hat. Das
Arbeitsklima war sehr angenehm. Ein relativ großer Teil der Studierenden hat sich aktiv
beteiligt, selbst diejenigen, die nur zugehört haben, scheinen das aufmerksam zu tun.
Daher kann ich das Kompliment, das ich im Ergebnis der Evaluierung sehe, nur
zurückgeben.
Zu den Ergebnissen der Auswertung (PDF)
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