Fallbesprechung Allgemeines Verwaltungsrecht - Wintersemester 1998/99
GLIEDERUNG
Fall 1
Zur nächsten Bundestagwahl tritt unter anderem auch die „Partei der arbeitslosen
Akademiker" (PAA) an. Auf Anfrage teilt ihr der Intendant des ZDF mit, dass ihr am
Dienstag, dem 13. November um 23 Uhr ein Sendeplatz für eine Wahlwerbesendung zur
Verfügung gestellt werde. Die PAA möchte erreichen, dass mindestens drei Spots
ausgestrahlt werden und zwar zwischen 19 und 21 Uhr. Wie kann Sie das erreichen?
Nachdem der Wahlspot im ZDF gesendet wurde, teilt die Geschäftsführung des privaten
„Glotz-TV" der PAA mit, dass der Spot entgegen einer früheren Zusage nicht im
Programm des „Glotz-TV" ausgestrahlt werden könne. Zur Begründung gibt
der Geschäftsführer an, dass die PAA in dem Spot die Einführung eines
Eignungstestes zur Voraussetzung für die Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts
fordere. Die PAA möchte auch hiergegen vorgehen.
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Fall 2
M ist seit längerem obdachlos. Da es ziemlich kalt ist, verbringt er die meiste Zeit in
den Räumen des Rathauses der Gemeinde A. Bürgermeister B will dies nicht
länger hinnehmen und erteilt M Hausverbot. Als M kurz darauf wieder ins Rathaus geht, um
einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, wird er vom Gemeindevollzugsbeamten G auf die
Straße gesetzt. M randaliert heftig und verletzt G dabei so schwer, dass sich dieser in
ärztliche Behandlung begeben muss. Bürgermeister B sucht M daraufhin unter der
großen Brücke auf und erteilt ihm erneut Hausverbot. Außerdem beschimpft er
ihn vor allen anderen Obdachlosen, die unter der Brücke Quartier genommen haben, als das
widerlichste und verkommenste Subjekt, das ihm jemals untergekommen sei. Er, B, werde
dafür sorgen, dass M in A keinen Fuß mehr auf die Erde bekomme. Dieser fragt
seinen Kumpel, der früher mal Rechtsanwalt war, was er nun tun solle.
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Fall 3
Bei den letzten Wahlen hat die rechtsradikale „Teutsche Arbeiterpartei" (TAP) in
der kleinen Gemeinde E. stets überdurchschnittlich viele Stimmen erhalten. Vor der
anstehenden Landtagswahl beantragt die TAP die Genehmigung dafür, auf den
öffentlichen Straßen der Gemeinde mehr als 500 Plakate im Format Din A0 und Din A1
aufstellen zu dürfen. Bürgermeister B lehnt den Antrag ab und teilt der TAP mit,
dass sie in der Vorwahlzeit - wie alle anderen Parteien auch - nur 5 Plakate im Format Din A1
im Bereich der Hauptstrasse aufstellen dürfe. Zur Begründung verweist er darauf,
dass die Sicherheit des Straßenverkehrs anders nicht gewährleistet werden
könne. Die TAP möchte wissen, ob diese Entscheidung rechtmäßig
war(1).
Zusatzfrage: Bürgermeister B wüsste gerne eine Auskunft, ob und wie er von der TAP
Gebühren für die Aufstellung der Plakatständer verlangen kann.
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Fall 4
Nachdem Sie 16 Semester studiert haben, entschließen Sie sich, doch noch das erste
Staatsexamen anzugehen. Der erste Versuch geht leider völlig daneben. Im zweiten Anlauf
werden Sie zwar zur mündlichen Prüfung zugelassen, allerdings läuft es da auch
nicht so gut - Sie fallen durch. Auf Ihren Widerspruch erhalten Sie Einblick in die
Prüfungsunterlagen und stellen fest, dass die Bewertung ihrer mündlichen Leistungen
im Wahlfach Völker- und Europarecht mit 3 Punkten damit begründet wurde, dass Sie
nicht einmal die Hauptstadt Gambias gekannt hätten. Im öffentlichen Recht, wo Sie
ebenfalls nur 3 Punkte erhalten hatten, wird Ihnen angekreidet, dass Sie im Rahmen der
Prüfung eines verfassungsrechtlichen Sachverhaltes die Möglichkeit der
Verfassungsbeschwerde durch eine politische Partei geprüft hätten. Die Prüfung
sei zwar formal in Ordnung, aber völlig abwegig gewesen. Hätten Sie in beiden
Fächern mindestens 4 Punkte erhalten, hätten Sie das Staatsexamen bestanden. Was
tun?(2)
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Fall 5
Fatima ist 16 und gläubige Moslemin. Sie trägt - anders als ihre ein Jahr
ältere Schwester Ayse, die mit ihr dieselbe Klasse besucht - auch in der Schule den
Tschador. Da die Turnhalle der Schule renoviert werden muss, findet der Sportunterricht in
einer städtischen Halle statt. Fatima und Ayse beantragen beim Schulleiter ihrer Schule,
dass sie vom Sportunterricht befreit werden. Sie begründen diesen Antrag damit, dass es
ihr Glaube ihnen verbiete, sich Männern in Sportbekleidung zu zeigen. Die Halle sei aber
zum einen von außen einsehbar und zum anderen könnten, die Jungen aus der Klasse,
die zeitgleich in der anderen Hälfte der Halle Unterricht hätten, durch Lücken
in der Trennwand hineinsehen. Wie wird der Schulleiter entscheiden?(3)
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Fall 6
Wegen der stetig zunehmenden Luftverschmutzung wird auf der vierspurig ausgebauten B 27
zwischen Stuttgart-Degerloch und dem Autobahnanschluss am „Echterdinger Ei" Tempo
60 vorgeschrieben. P hat gerade einen Porsche gekauft und ärgert sich maßlos. Noch
bevor am 1. April die Verkehrsschilder angebracht werden, teilt P der zuständigen
Behörde (welche ist das?) mit, dass sie das Tempolimit für rechtswidrig hält.
Am 2. April wird sie auf der Höhe Stuttgart-Möhringen mit 130 km/h geblitzt. Kann
sie hoffen, ungestraft davon zu kommen?
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Fall 7
W betreibt eine Gaststätte in der großen Kreisstadt S in Baden-Württemberg.
Seine Hauptkunden sind die Mitglieder des ortsansässigen Motorradclubs
„Heaven's Devils". Nachdem der Gehweg vor der Gaststätte mehrmals durch
seine Gäste blockiert worden ist, richtet W im Hof des Hauses einen Motorradstellplatz
ein und weist durch ein großes Schild vor der Kneipe auf die durch einen Durchgang
leicht zu erreichende Parkmöglichkeit hin. Kurz darauf erreicht W ein Schreiben des
Oberbürgermeister von S, in dem er aufgefordert wird in Zukunft dafür Vorsorge zu
treffen, dass seine Gäste auf der Verkehrsfläche in unmittelbarer Nähe des
Lokals keine Fahrräder, Mopeds und sonstige Fahrzeuge abstellen. W will sich das nicht
bieten lassen und bittet um Rechtsrat.(4)
Variante: Wie ist die Rechtslage, wenn nicht der Oberbürgermeister tätig wird,
sondern eine mündliche Aufforderung durch den Ortspolizeibeamten P ergeht?
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Fall 8
Auf einem Grundstück des A im Außenbereich der baden-württembergischen
kreisangehörigen Gemeinde G befindet sich im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes
eine völlig verfallene Scheune. Landrat L, der meint, eine solche Ruine passe nicht in
diese Umgebung, ordnet den Abbruch der Scheune an. A, der zuvor nicht gehört worden ist,
hält dies für rechtswidrig. Trifft diese Einschätzung zu?
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Fall 9
L ist Biologielehrerin an der F-Realschule in Karlsruhe. Bei der Korrektur einer Arbeit
über die ungeschlechtliche Fortpflanzung stellt sie fest, dass sich in den Arbeiten der
Schülerinnen A und B, die in der Klasse nebeneinander sitzen, nahezu identische
Antworten, sogar die Flüchtigkeitsfehler sind dieselben. Obwohl die Leistungen an sich
mit der Note „gut" bewertet werden müssten, gibt L beiden Schülerinnen
die Note „mangelhaft". A beschwert sich. Sie behauptet unwidersprochen, dass B
ohne ihr Wissen abgeschrieben habe. L weigert sich dennoch, die Note zu ändern.
Daraufhin wenden sich A und ihre Eltern an Schulleiter S. Dieser hält die Angaben
A's für zutreffend und bittet L, die Note auf „gut" zu ändern. L
weigert sich. S ändert die Note daraufhin selbst. Durfte er das?(5)
Variante: Könnte A den Rechtsweg beschreiten, wenn die Note nicht geändert wird?
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Fall 10
Investor I will in der Stuttgarter Innenstadt ein Geschäftshaus errichten. Dummerweise
ist es ihm nicht möglich, sowohl die geforderten Einstellplätze auf dem
Grundstück zu errichten, als auch seinen Gewinn zu maximieren. Die zuständige
Behörde teilt I mit, dass ein Dispens von der gesetzlichen Pflicht nur dann erteilt
werden könne, wenn er sich mit 50.000 DM an den Kosten für die Errichtung eines
städtischen Parkhauses beteilige, das in unmittelbarer Nähe Ihres Grundstücks
errichtet werden soll. I schließt daraufhin einen Vertrag mit der Stadt Stuttgart,
wonach er sich zur Zahlung von DM 50.000 verpflichtet, die Stadt Stuttgart zur Erteilung
eines Dispenses. Später fällt I ein, dass er sich doch vorher mit seinem
Rechtsanwalt hätten absprechen sollen. Als dieser ihm mitteilt, dass in vergleichbaren
Fällen allenfalls DM 40.000 bezahlt worden sind, verweigert I die Zahlung. Nachdem das
Gebäude fertiggestellt ist und I immer noch nicht bezahlt hat, werden ihm
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht. Kann die Stadt Stuttgart die Zahlung
erzwingen? Welche Mittel stehen I zur Verfügung, um die Zahlungspflicht abzuwehren?
Variante: I schließt einen Vertrag, wonach er sich zur Zahlung von DM 50.000
verpflichtet. Allerdings wird ihm dennoch kein Dispens erteilt. Vielmehr teilt ihm die
zuständige Behörde mit, dass seinem Baugesuch nur entsprochen werden könne,
wenn er durch eine Änderung der Planungen sicherstellen, dass auf dem Grundstück 10
Einstellplätze geschaffen werden. Kann I die Behörde zwingen, den Vorbehalt
zurückzunehmen?
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Fall 11
A besucht die 8. Klasse des Gymnasiums in B. Zu Beginn des laufenden Schuljahres wurde ihr
unter anderem eine mathematische Formelsammlung ausgehändigt. Auf der ersten Seite war
ein Stempel eingedruckt. A trägt ihren Namen in die dritte Zeile von vier ein Als die
Bücher am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden sollen, teilt A dem
Klassenlehrer mit, dass sie die Formelsammlung leider bei einem Fußballspiel
während des Musikunterrichts zu heftig in der Gegend herumgekickt habe. Das zerfledderte
Heft habe sie dann weggeworfen. Zwei Wochen später erhalten die Eltern von A einen Brief
der Stadt B, in dem sie aufgefordert werden, Schadenersatz für die zerstörte
Formelsammlung in Höhe des Kaufpreises von 35,80 DM zu leisten. Die Eltern A wollen
nicht bezahlen. Müssen sie?
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Fall 12
S ist freier EDV-Fachmann und wird von der Finanzverwaltung regelmäßig damit
beauftragt, an Betriebsprüfungen teilzunehmen. Seine Aufgabe besteht zum einen in der
Datensicherung und zum anderen - und vor allem - darin, verschlüsselte Daten lesbar zu
machen. Als S mit seinen Kollegen von der Steuerfahndung im Betrieb des
Dienstleistungsunternehmers D die Bücher prüft, zeichnet sich ab, dass die Sichtung
der Unterlagen noch bis zum späten Abend dauern wird. Da weder S noch die Kollegen an
diesem Tag Gelegenheit zum Essen hatten, fährt S mit dem Privatwagen in eine Pizzeria
und holt das telefonisch bestellte Mittagessen ab. Auf dem Rückweg über die
vierspurig ausgebaute B 496 kommt ihm plötzlich eine Idee, wie man an die Daten auf dem
Buchhaltungs-PC von D herankommen könnte. Als er ansetzt, auf die linke Spur zu
wechseln, um schnell wieder zu den Kollegen zu kommen, übersieht er das Fahrzeug von H,
der sich mit sehr hoher Geschwindigkeit von hinten nähert. Es kommt zu einem Unfall mit
erheblichem Sachschaden. Prüfen Sie die Ansprüche zwischen S, H und der
Finanzverwaltung unter der Annahme, dass S beim Spurwechsel fahrlässig gehandelt hat.
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Fall 13
E besitzt ein Grundstück in Hanglage an dessen unteren Ende ein Feldweg errichtet werden
soll. Über den Feldweg kann man unter anderem den Landgasthof des ehrenamtliche
Bürgermeisters B erreichen. Dieser verabredet mit dem beauftragten Bauunternehmer U,
dass der Weg zum einen etwa 1 m breiter ausgebaut werden soll, als ursprünglich geplant.
Zum anderen sollen in regelmäßigen Abständen „Haltebuchten"
geschaffen werden, damit Autos den Gegenverkehr passieren lassen können. Eine dieser
Buchten lässt U direkt am Grundstück des E einrichten. Dabei wird auch der
größte Teil einer Ligusterhecke und etwa 1 m Erdreich von dem Grundstück
entfernt. E will das nicht hinnehmen und fragt, welche Ansprüche ihm gegen die
zuständigen Behörden zustehen.
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Fall 14
Nachdem Sie Ihr Studium und auch den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich hinter sich
gebracht haben, melden Sie sich zunächst arbeitslos und erhalten Arbeitslosenhilfe (vgl.
§ 191 SGB III). Anwalt A macht Ihnen das Angebot, im Wege der Bildung einer
Bürogemeinschaft bei ihm zu arbeiten. Sie sollen diejenigen seiner Mandate
übernehmen, zu deren Betreuung er keine Lust hat. Daneben dürfen sie eigene
Mandanten vertreten, allerdings ist absehbar, dass Ihnen hierfür nur wenig Zeit bleiben
wird. Als Gegenleistungen sollen Sie ein Mindesthonorar erhalten, das sie durch Provisionen
aufstocken können. Die ersten sechs Monate werden Sie allerdings nur diese Provisionen
erhalten: A weist Sie darauf hin, dass Sie daneben einen Anspruch auf
„Übergangsgeld" in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes hätten.
Auf Ihren Antrag bewilligt Ihnen das zuständige Arbeitsamt diese Leistungen. Drei Monate
später wird Ihnen allerdings formgerecht mitgeteilt, dass dieser Bescheid mit Wirkung ex
tunc aufgehoben werden und die bisher gezahlten Leistungen zurückgefordert werden
müssten: Nach nochmaliger Prüfung des „Bürogemeinschaftsvertrages",
den Sie bei der Antragstellung vorgelegt hatten, sei man zum Ergebnis gekommen, dass Sie
überhaupt nicht selbständig tätig seien und daher auch keinen Anspruch auf
Übergangsgeld hätten. Sie können und wollen aber weder die bereits erhaltenen
Leistungen zurückzahlen, noch auf das Übergangsgeld für die kommenden drei
Monate verzichten.(6)
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Fall 15
S ist Studentin in der malerischen aber etwas verschlafenen baden-württembergische
Universitätsstadt T. Bevor sie in den Semesterferien zu ihren Eltern nach Hause
fährt, stellt sie ihren VW Polo auf den gekennzeichneten Parkflächen in der
X-Straße in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung ab. Zwei Wochen nach ihrer Abfahrt
werden in der X-Straße Schilder mit „Parkverbotszeichen" aufgestellt, da
fünf Tage - wie jedes Jahr - in dieser Straße ein Straßenfest stattfinden
soll. Da ihr Auto auch am Morgen des Festtages noch dort steht, wird es von Mitarbeitern des
städtischen Ordnungsamtes in die 100 m entfernte Z-Straße umgesetzt. Nach Ihrer
Rückkehr findet S zwar ihr Auto nicht wieder, wohl aber eine Rechnung über 160 DM
für die Umsetzung. Sie will nicht bezahlen.
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Fall 16
Die Stadt S veranstaltet regelmässig die „Buchwochen", auf denen Verlage aus
der Region ihr Programm der Öffentlichkeit vorstellen. In den letzten beiden Jahren hat
auch der „Swastika"-Verlag aus S an der Messe teilgenommen, bei dem neben
esoterischen Texten vor allem rechtsradikale Publikationen erscheinen. Nachdem die anderen
Verlage einen Boykott der Buchwochen für den Fall angekündigt haben, dass der
„Swastika"-Verlag erneut als Aussteller zugelassen würde, teilt der
zuständige Amtsleiter diesem Verlag mit, dass seine Teilnahme nicht erwünscht sei.
Der „Swastika"-Verlag möchte wissen, ob und wie er sich gegen diese
Entscheidung wehren kann.
Variante: Im Folgenden Jahr ergeben sich dieselben Probleme. Nur werden die
„Buchwochen" nicht mehr von der Stadt S veranstaltet, sondern von der
privat-rechtlich organisierten „Messe-Gesellschaft S", die zu 100 % im Eigentum
der Stadt S steht.
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1. Auszug aus dem Landesstraßengesetz (LStrG):
§ 13: (1) Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der
Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen
gestattet (Gemeingebrauch).[..]
§ 16: (1) Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus
(Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis. [...]
(2) Über die Erteilung der Erlaubnis nach Abs. 1 entscheidet die
Straßenbaubehörde nach pflichtgemäßem Ermessen.[..] Zurück zum Text
2. Auszug aus § 1 der Verordnung des BMJ über eine
Noten- und Prüfungsskala für die erste und zweite juristische Prüfung:
[...] ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen
Anforderungen noch entspricht.
mangelhaft: eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare
Leistung [..] Zurück zum Text
3. Auszug aus der Schulbesuchsverordnung des
Kultusministeriums:
§ 3: "(1) Schüler werden vom Sportunterricht teilweise oder ganz befreit, wenn
es ihr Gesundheitszustand erfordert. Von der Teilnahme am Unterricht in einzelnen anderen
Fächern oder von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen können Schüler
nur in besonders begründeten Ausnahmefällen vorübergehend oder dauernd ganz
oder teilweise befreit werden; [...]" Zurück zum Text
4. Auszug aus dem Gaststättengesetz (GastG):
§ 2 (1): Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. [..]
§ 5 (1): Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis bedürfen, können jederzeit
Auflagen zum Schutze
1. der Gäste [..],
2. der im Betrieb Beschäftigten [..] oder
3. gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG und sonst gegen erhebliche
Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des
Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit erteilt
werden.
Auszug aus der Gaststättenverordnung (BW-GastVO):
§ 1 (1): Die Ausführung des GastG [..] obliegt den unteren Verwaltungsbehörden
[..] Zurück zum Text
5. Auszug aus dem Schulgesetz (BW-SchulG):
§ 38 (2): Der Lehrer trägt im Rahmen der in Grundgesetz, Verfassung von
Baden-Württemberg und § 1 dieses Gesetzes niedergelegten Erziehungsziele und der
Bildungspläne sowie der übrigen für ihn geltenden Vorschriften und Anordnungen
die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und Bildung der
Schüler.
§ 41 (2): Der Schulleiter ist in Erfüllung seiner Aufgaben weisungsberechtigt
gegenüber den Lehrern seiner Schule. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der
Lehrpläne und der für die Notengebung allgemein geltenden Grundsätze [..]
Zurück zum Text
6. Auszug aus dem SGB III - Arbeitsförderung:
§ 57 (1) Arbeitnehmer die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die
Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden können zur Sicherung des Lebensunterhalts und
zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Überbrückungsgeld
erhalten.
(2) Überbrückungsgeld kann geleistet werden wenn der Arbeitnehmer:
1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder bis zu der vorgeschalteten
Teilnahme an einer Maßnahme zu deren Vorbereitung mindestens vier Wochen [...]
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe [...] bezogen hat und
2. eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der
Existenzgründung vorgelegt hat.
(3) Als Überbrückungsgeld wird im Regelfall für die Dauer von sechs Monaten
[...] der Betrag geleistet den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
zuletzt bezogen hat [...]
§ 330 [...] (2) Liegen die in § 45 II 2 SGB X genannten Voraussetzungen für
die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes vor, ist dieser
auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.
Auszug aus dem SGB X - Verwaltungsverfahren:
§ 45 [...] (2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht
zurückgenommen werden soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsakts
vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an
einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig
wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition
getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig
machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen soweit
1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung Drohung oder Bestechung erwirkt hat
2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht die der Begünstigte vorsätzlich oder grob
fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat oder
3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit
nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor wenn der Begünstigte die erforderliche
Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt hat.
[...]
(4) Nur in den Fällen von Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2 wird der Verwaltungsakt
mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. [...] Zurück
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