Diese Veranstaltung wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen durchgeführt

Fallbesprechung Allgemeines Verwaltungsrecht - Wintersemester 1998/99


Ergebnisse der Evaluierung

Ausgangssituation: Die Veranstaltung war zuncäsht sehr gut besucht. Dies lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass für fast 300 Studierende nur 6 Termine angeboten wurden. Viele Studierende beschlossen dann aber offensichtlich sehr schnell, auf den Besuch der freiwilligen Veranstaltungen ganz zu verzichten. Besondere Schwierigkeiten ergaben sich dadurch, dass die Vorlesung, die durch die Fallbesprechungen ergänzt werden soll, zu einem großen Teil krankheitsbedingt ausgefallen ist. Es ist auffallend, dass die Studierenden dies nicht zum Anlass genommen haben, sich nun stärker persönlich zu engagieren (etwa durch die Vorbereitung der Fallbesprechungsstunden).

Zusammenfassende Bewertung: Insgesamt scheint die Veranstaltung einigermassen erfolgreich gewesen zu sein. Der Dozent hatte sich zum Ziel gesetzt, möglichst besser als mit der Note 2,5 abzuschneiden. Dies scheint gelungen. Probleme ergaben sich vor allem im Zusammenhang mit der Strutkurierung der einzelnen Stunden. Dies liegt zum einen an der Neigung des Dozenten, auf Randprobleme einzugehen. Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Faktor ist aber auch darin zu suchen, dass die Struktur des einzelnen Falles nur klar wird, wenn man das System des Fachgebietes begriffen hat. Hier machte sich das Fehlen der Vorlesung schmerzhaft bemerkbar.

Schlussfolgerungen: Die Veranstaltung wird im nächsten Semester noch unabhängiger von der Vorlesung ausgestaltet. Es hat sich - wieder einmal - gezeigt, dass das Allgemeine Verwaltungsrecht erst durch seine Einordnung in das Verwaltungsprozessrecht verständlich wird. Damit lässt sich auch die Sturktur der Fallbearbeitung klarer herausarbeiten.


Durchschnittliche Teilnahme ab 3. Veranstaltung 18,6 
Durchschnittliche Teilnahme insgesamt 22,7 
Gesamtzahl Teilnehmer 17 
Gesamtzahl Bögen 17 
Geschlecht w 5 m 17
Hauptfach Jura 17 andere
Bewertung
1 2 3 4 5 Note
Ich habe die Vorlesung regelmäßig besucht 2,6 
Ich bin während der Vorlesung konzentriert. 11  2,4 
Ich bereite den in der Vorlesung behandelten Stoff auf. 10  3,7 
Ich bin während der Fallbesprechung konzentriert. 12  1,9 
Ich beteilige mich aktiv an der Fallbesprechung. 3,4 
Ich bereite mich auf die Fallbesprechung vor. 2 10  3,6 
Die Lernziele der Fallbesprechung sind klar formuliert worden 2,6 
Die Fallbesprechung ist über das Semester hinweg gut strukturiert. 2,4 
Der Aufbau der einzelnen Fallbesprechungsstunden ist gut und klar strukturiert. 2,9 
Der Umfang des behandelten Stoffes ist angemessen. 10  2,0 
Der Schwierigkeitsgrad des Stoffes ist angemessen. 10  2,2 
Der Schwierigkeitsgrad des Stoffes entspricht dem der Vorlesung. 2,9 
In der Fallbesprechung herrscht ein angenehmes Klima, das zur aktiven Teilnahme ermutigt. 2,1 
Die Fälle haben mich interessiert. 10  2,1 
Ich begrüße Die Möglichkeit, eigene Musterlösungen zur Korrektur einzureichen. 2,0
Bewertung der Fallbesprechung insgesamt 2,4 
Der Dozent zeigt großes Engagement für die Studierenden und nimmt deren Anliegen ernst. 1,6 
Der Dozent zeigt sich daran interessiert, was die Studierenden sagen. 11  1,8 
Der Dozent überprüft regelmäßig, ob die Studierenden seiner Argumentation folgen können 10  2,1 
Der Dozent geht in der Veranstaltung gerne und präzise auf Fragen und Anmerkungen ein. 13  1,9 
Der Dozent geht vor und nach der Veranstaltung gut auf Fragen ein. 10  1,7 
Die Korrekturanmerkungen zu den Musterlösungen sind nachvollziehbar und verständlich. 2,5 
Der Dozent zeigt Enthusiasmus und persönliches Engagement für das behandelte Fachgebiet. 1,6 
Der Dozent vermag die Studierenden für das behandelte Fachgebiet zu interessieren. 10  2,2 
Der Dozent ermutigt die Studierenden zum selbständigen Denken. 11  1,9 
Der Dozent kann komplizierte Zusammenhänge und abstrakte Konzepte gut vermitteln. 2,6 
Der Dozent nimmt sich genügend Zeit für die Vorbereitung der Fallbesprechungsstunden. 11  2,0 
Bewertung des Dozenten insgesamt 2,0 
Die Fallbesprechung hat mir persönlich einen Erkenntnisgewinn gebracht. 2,3 
Die praktische Relevanz der behandelten Rechtsfragen ist mir klar geworden. 2,3 
Die Stellung des behandelten Fachgebietes in der Rechtsordnung wurde mir deutlich. 2,5 
Bewertung des eigenen Erfolgs 2,4 
Dieser Fragebogen erlaubt es mir, mein Urteil gut festzuhalten. 2,5 

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