Diese Veranstaltung wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen durchgeführt

Examens-Klausurenkurs Sommersemester 1999
2. Block - 1. Klausur im Öffentlichen Recht


Bei den nächsten Landtagswahlen in Baden-Württemberg muss die CDU überraschenderweise deutliche Stimmenverluste hinnehmen. Sie bildet zusammen mit der SPD eine große Koalition. Zum Ministerpräsidenten wird der frühere CDU-Generalsekretär G gewählt. Wenige Monate später bringt die Fraktion der Grünen einen Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes in den Landtag ein. § 100a I BW-SchG soll danach folgendermaßen geändert werden:

"Das Fach Ethik ist ordentliches Unterrichtsfach an allen öffentlichen Schulen."

Das Vorhaben findet auch in der SPD Zustimmung. Die CDU ist hingegen strikt dagegen.

Als in der letzten Sitzung des Landtags vor der Sommerpause über den Gesetzentwurf abgestimmt werden soll, sind nur 58 der 125 Abgeordneten anwesend. Dies lässt sich vor allem darauf zurück führen, dass die meisten der CDU-Landtagsabgeordneten bereits auf dem Weg nach Kiel zum Bundesparteitag ihrer Partei sind, auf der am nächsten Morgen in einer Kampfabstimmung über den Kanzlerkandidaten ihrer Partei abgestimmt werden soll. Auf Antrag es CDU-Abgeordneten A wird daraufhin die Beschlussunfähigkeit festgestellt. Wenige Minuten später treffen 20 weitere Abgeordnete im Sitzungssaal ein, die an einem Empfang in der benachbarten Staatsoper teilgenommen hatten. Die stellvertretende Landtagspräsidentin P (SPD), die für den abwesenden Landtags präsidenten L (CDU) die Sitzung leitet, stellt daraufhin fest, dass das Parlament wieder beschlussfähig sei und lässt ohne weiteres abstimmen. Sie begründet ihre Entscheidung damit, dass das geänderte SchG andernfalls nicht mehr rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten könne. Bei der namentlichen Abstimmung stimmen die 20 Abgeordneten der Grünen und ihre 43 Kollegen von der SPD für das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, die 15 CDU-Abgeordneten dagegen.
 

Ministerpräsident G bittet Sie um ein Gutachten, ob er dazu verpflichtet ist, das Gesetz trotz seiner Bedenken in Bezug auf dessen formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit auszufertigen.

Die CDU-Fraktion und der evangelische CDU-Abgeordnete A, dessen Kinder die Grundschule in B besuchen, möchten wissen, ob und auf welche Weise sie gegebenenfalls gegen das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vorgehen können.


Abgegebene Arbeiten: 69
 

Punkte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
Zahl 2 3 14 18 14 9 5 3 2

Durchschnitt: 4,68
Durchfallquote: 27,5 %

Dieses verheerende Ergebnis ist nicht weiter erstaunlich, da die Arbeit alles andere als einfach war und da das Verfassungsrecht, obwohl Prüfungsstoff, kaum als besonders bekannt vorausgesetzt werden kann


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