Fallbesprechung Grundrechte - Sommersemester 1999
Gliederung
Fall 1
Der deutsche Bundestag beschließt mit Zustimmung des Bundesrates ein „Gesetz zur
Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“. In diesem Gesetz
ist unter anderem die Errichtung einer Stiftung „Rosa Winkel“ vorgesehen, die
sich der Erinnerung an die vom NS-Regime verfolgten Homosexuellen widmen soll. Das
Stiftungskapital soll je zur Hälfte vom Bund und den Ländern aufgebracht werden.
Das Land B hält dies für verfassungswidrig und möchte wissen, ob es mit
Aussicht auf Erfolg das Bundesverfassungsgericht anrufen kann.
Zurück zur  Gliederung
Fall 2
Im „Seen-Gesetz“ des Landes Baden-Württemberg wird festgeschrieben, dass das
Baden in öffentlichen Gewässern in Zukunft nur noch innerhalb der ausdrücklich
dafür bestimmten Gebiete zulässig sein soll. Infolge dieses Gesetzes wird das
Süd-West-Ufer des Baggersees in Kirchentellinsfurt als Badestelle ausgewiesen. A, der
seit jeher am Nord-Ost-Ufer geschwommen ist, will sich damit nicht abfinden. Er möchte
wissen, ob und mit welchen Erfolgsaussichten er das Bundesverfassungsgericht anrufen kann.
Zurück zur  Gliederung
Fall 3
Hauptkommissar Kellerhahn ist es gelungen, den gesuchten Serien-Erpresser S festzunehmen. S,
der damit nur bedingt einverstanden ist, teilt K mit, dass er soeben den minderjährigen
Sohn des Unternehmers U entführt und in einem hermetisch abgedichteten Keller versteckt
habe. Die Luft reiche noch für 24 Stunden. S. verlangt zwei Millionen Mark Lösegeld
und ein Fluchtfahrzeug. Kellerhahn hält dies für keine gute Idee und beginnt damit,
S zu foltern, um den Ort des Verstecks zu erfahren. In letzter Minute gelingt es, den bereits
bewusstlosen Entführten zu befreien. Nachdem S aus dem Krankenhaus entlassen wurde,
möhte er wissen, ob Kellerhahn hier nicht doch zu weit gegangen ist.
Zurück zur  Gliederung
Fall 4
Das Gleichstellungsgesetz des Landes L schreibt vor, dass mindestens die Hälfte aller
neu zu besetzenden Fügungspositionen innerhalb der Landesverwaltung mit Frauen zu
besetzen sind. M, der sich für die Stelle eines Abteilungsleiters im
Regierungspräsidium beworben hat, wird mitgeteilt, dass er leider nicht zum Zuge kommen
könne, da man sich für seine Mitbewerberin F entschieden habe: Diese verfüge
über eine gleich gute Qualifikation. Auch das Dienstalter sei (unter Einbeziehung des
Wehrdienstes bei M) gleich hoch. M hält dies für verfassungswidrig: Er habe
schließlich vier Kinder, während F ledig und kinderlos sei.
Zurück zur  Gliederung
Fall 5
Gesine Cresspahl besucht die Goethe-Grundschule in der baden-württembergischen
Kleinstadt K. Im Klassenraum ist an der Stirnseite ein 80 cm hohes Kruzifix angebracht.
Gesines Eltern halten dies für eine verfassungswidrige Verletzung der Pflicht des
Staates zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Sie bitten um Rechtsrat.
Zurück zur  Gliederung
Fall 6
A nimmt an einer Podiumsdiskussion über die Beteiligung deutscher Soldaten an
Einsätzen im Ausland teil. Zu diesem Anlass trägt er einen großen Anstecker
mit der Aufschrift „Soldaten sind Mörder“ und der faksimilierten
Unterschrift von Kurt Tucholsky. Im Laufe der Diskussion behauptet A, dass die
Bundesluftwaffe bewusst und zielgerichtet Wohnviertel in Belgrad an gegriffen hätte.
Major B., der ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen hat, fühlt sich beleidigt: Er
erstattet Strafanzeige. A wird zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Er
möchte das nicht hinnehmen und bittet Sie um Rat.
Zurück zur  Gliederung
Fall 7
Der Geschäftsführer des privaten Fernsehsenders „SAT 6“ ist besorgt
über die rückläufigen Werbeeinnahmen. Um seinen Sender wieder in die
Gewinnzone zu bringen, möchte er erreichen, dass sich die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten in der Zeit von 18 bis 21 Uhr auf Nachrichten und Informationssendungen
beschränken und außerdem auf Werbung verzichten müssen. Hat er eine reelle
Chance, diese Ziele durchzusetzen?
Variante: Der türkische private Fernsehsender „M-TV“ möchte in
Deutschland ein Programm in türkischer Sprache produzieren und ausstrahlen. Die
zuständige Landesmedienanstalt verweigert die Erteilung der erforderlichen Sendelizenz.
Die Klage von „M-TV“ bleibt in allen Instanzen erfolglos. Was können die
Betreiber von „M-TV“ tun, um ihr Ziel vielleicht doch noch durchzusetzen?
Zurück zur  Gliederung
Fall 8
Im Rahmen der Reform der juristischen Ausbildung wird vorgeschrieben, dass die Studierenden
im vierten Studienjahr ein einjähriges Praktikum unter Anleitung eines Volljuristen
ableisten müssen. Im Land A gibt es 150 Praktikumsplätze in der Justiz und der
öffentlichen Verwaltung. Die Rechtsanwaltskammern garantieren 350 weitere Plätze.
Das Land sieht daraufhin im Gesetz über die Juristenausbildung vor, dass jährlich
maximal 550 Kandidaten zum Studium der Rechte zugelassen werden sollen. Sollten mehr
Bewerbungen eingehen, dann sollen die Plätze nach der Abiturnote verteilt werden. X hat
das Abitur mit der Note 1,4 bestanden. Er bewirbt sich und wird dennoch abgelehnt: Aufgrund
der beschränkten Kapazitäten hätten nur Kandidaten zugelassen werden
können, die das Abitur mit einem besseren Ergebnis bestanden hätten. Ihm wird
anheim gestellt, sich für das folgende Studienjahr erneut zu bewerben.
X hält dies für einen verfassungswidrigen Eingriff in seine Rechte. Er möchte
wissen, ob er doch zum Studium zugelassen werden muss. Sein Onkel sei als Rechtsanwalt
tätig und habe ich bereit erklärt, ihn gegebenenfalls als Praktikanten aufzunehmen.
Variante: In Schweden ist Prostitution seit langem legal. Seit Anfang 1999 gilt jedoch
ein Gesetz, das Freier unter Strafe stellt. Stellen Sie sich vor, dass in Deutschland eine
vergleichbare Bestimmung erlassen würde. Könnte eine Prostituierte sich gegen diese
Bestimmungen zur Wehr setzen?
Zurück zur  Gliederung
Fall 9
L betreibt einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb im Hochschwarzwald. Nachdem die
Milchwirtschaft nicht mehr genug abwirft, möchte er aus seinem Bauernhof ein Hotel
machen. Anstelle des Heubodens sollen 15 moderne Doppelzimmer eingerichtet werden. Dazu muss
allerdings die Dachkonstruktion aus dem frühen 17. Jahrhundert komplett entfernt und
durch ein System aus Stahlträgern ersetzt werden. Als die zuständige
Denkmalschutzbehörde von den Plänen in Kenntnis gesetzt wird, verweigert sie die
nach § 8 Abs. bwDSchG erforderliche Zustimmung zur Baugenehmigung: Bei der bisherigen
Balkenkonstruktion handele es sich um die letzte ihrer Art im Umkreis von 50 km. L hält
die Vorgehensweise der Denkmalschutzbehörde für unrechtmäßig:
Würden die Holzbalken tatsächlich bleiben, dann könnte er nur 10 Zimmer
einrichten und die hätten dann auch nur eine Deckenhöhe von knapp 2,10 m.
Zurück zur  Gliederung
Fall 10
Das (fiktive) „Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechtes“ sieht
vor, dass jeder, der in Deutschland geboren wird, die deutsche Staatsangehörigkeit
erhält. Wer außer der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit hat,
soll sich ab der Vollendung des 18. Lebensjahres entscheiden, ob er die deutsche
Staatsangehörigkeit behalten will. Spätestens mit der Vollendung des 23.
Lebensjahres muss diese Entscheidung getroffen sein. Ist dies nicht geschehen, dann kann der
betreffenden Person erst dann wieder ein neuer deutscher Personalausweis oder Reisepass
ausgestellt werden, wenn sie zuvor den Nachweis für die Entlassung aus der anderen
Staatsangehörigkeit oder dafür erbracht hat, dass und warum diese Entlassung
derzeit nicht möglich ist. Auch die Aufnahme in das Wählerverzeichnis für
Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen kann erst erfolgen, wenn dieser Nachweis erbracht
wurde.
Wären diese Regelungen verfassungsgemäß?
Zurück zur  Gliederung
Fall 11
Der Bundestag hat das Steuerrecht doch noch grundlegend reformiert und die Leistungen
für Familien mit Kindern deutlich ausgeweitet. Zur Gegenfinanzierung wurde das
sogenannte „Ehegattensplitting“ modifiziert. Im Ergebnis führen die
Neuregelungen dazu, dass Alleinerziehende mit geringen Einkünften deutlich entlastet
werden, die finanzielle Lage der „Durchschnittsfamilie“ (Ehepaar mit ein bis zwei
Kindern) bleibt in etwa gleich, schlechter gestellt werden vor allem gut verdienende Ehepaare
ohne Kinder. Im Bundesrat hat das Reformpaket nur eine denkbar knappe Mehrheit erhalten. Kurz
danach büßt die Regierungskoalition ihre Mehrheit im Lande A ein. Damit stellt die
Opposition die Mehrheit im Bundesrat. Die Regierung des Landes A legt das
Familien-Entlastungsgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Ent
scheidung vor und beantragt zugleich, das Gesetz durch eine einstweilig Anordnung außer
Vollzug zu setzen.
Wenige Wochen später hat der Bundesrat über die Nachfolge des ausscheidenden
Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. K. zu entscheiden. K. war in den letzten 12 Jahren
Berichterstatter in den steuerrechtlichen Verfahren. Man kolportiert, dass er die
Rechtsprechung des Gerichtes maßgeblich geprägt habe. Als Nachfolger ist Prof. Dr.
L. vorgesehen, der an der anstehenden Entscheidung allerdings nicht beteiligt sein wird, da
er bisher das Land A im Verfahren vertreten hatte. Der Bundesrat weigert sich daraufhin,
Prof. Dr. L. schon jetzt als Nachfolger für Prof. Dr. K. zu bestimmen. Vielmehr solle
zunächst die Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Anordnung abgewartet
werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht diesen Antrag vier Monate später abweist,
wird L. ohne weiteres als Nachfolger von K. benannt.
Zurück zur  Gliederung
|