Diese Veranstaltung wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen durchgeführt

Fallbesprechung Grundrechte - Sommersemester 1999


Gliederung

Datum

Thema

22.4.99

Einführung

Wiederholung der Grundbegriffe des Staatsorganisationsrechtes

29.4.99

Allgemeine Grundrechtslehren/Die Verfassungsbeschwerde

Fall 2: Baden am Strande
6.5.99

Die Menschenwürde/das Recht auf Leben

Fall 3: Dirty Harry
11.5.99

Allgemeines zu den Freiheitsrechten

Fall 3b: N.N.
20.5.99

Gleichheitsrechte

Fall 4: Die Frauenquote
27.5.99

Die Glaubensfreiheit

Fall 5: Das Kruzifix
1.6.99

Politische Grundrechte - Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Fall 6: Soldaten sind Mörder
10.6.99

Grundrechte und juristische Personen

Fall 7: "SAT 6"
17.6.99

Berufsfreiheit

Fall 8: NC für Juristen
24.6.99

Eigentumsschutz

Fall 9: Der Dachstuhl
1.7.99

Schutz vor Ausbürgerung

Fall 10: Der Doppel-Pass
8.7.99

Prozessuale Grundrechte

Fall 11: Der gesetzte Richter
Ausgabe der Evaluierungsbögen

Fall 1

Der deutsche Bundestag beschließt mit Zustimmung des Bundesrates ein „Gesetz zur Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“. In diesem Gesetz ist unter anderem die Errichtung einer Stiftung „Rosa Winkel“ vorgesehen, die sich der Erinnerung an die vom NS-Regime verfolgten Homosexuellen widmen soll. Das Stiftungskapital soll je zur Hälfte vom Bund und den Ländern aufgebracht werden.

Das Land B hält dies für verfassungswidrig und möchte wissen, ob es mit Aussicht auf Erfolg das Bundesverfassungsgericht anrufen kann.

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Fall 2

Im „Seen-Gesetz“ des Landes Baden-Württemberg wird festgeschrieben, dass das Baden in öffentlichen Gewässern in Zukunft nur noch innerhalb der ausdrücklich dafür bestimmten Gebiete zulässig sein soll. Infolge dieses Gesetzes wird das Süd-West-Ufer des Baggersees in Kirchentellinsfurt als Badestelle ausgewiesen. A, der seit jeher am Nord-Ost-Ufer geschwommen ist, will sich damit nicht abfinden. Er möchte wissen, ob und mit welchen Erfolgsaussichten er das Bundesverfassungsgericht anrufen kann.

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Fall 3

Hauptkommissar Kellerhahn ist es gelungen, den gesuchten Serien-Erpresser S festzunehmen. S, der damit nur bedingt einverstanden ist, teilt K mit, dass er soeben den minderjährigen Sohn des Unternehmers U entführt und in einem hermetisch abgedichteten Keller versteckt habe. Die Luft reiche noch für 24 Stunden. S. verlangt zwei Millionen Mark Lösegeld und ein Fluchtfahrzeug. Kellerhahn hält dies für keine gute Idee und beginnt damit, S zu foltern, um den Ort des Verstecks zu erfahren. In letzter Minute gelingt es, den bereits bewusstlosen Entführten zu befreien. Nachdem S aus dem Krankenhaus entlassen wurde, möhte er wissen, ob Kellerhahn hier nicht doch zu weit gegangen ist.

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Fall 4

Das Gleichstellungsgesetz des Landes L schreibt vor, dass mindestens die Hälfte aller neu zu besetzenden Fügungspositionen innerhalb der Landesverwaltung mit Frauen zu besetzen sind. M, der sich für die Stelle eines Abteilungsleiters im Regierungspräsidium beworben hat, wird mitgeteilt, dass er leider nicht zum Zuge kommen könne, da man sich für seine Mitbewerberin F entschieden habe: Diese verfüge über eine gleich gute Qualifikation. Auch das Dienstalter sei (unter Einbeziehung des Wehrdienstes bei M) gleich hoch. M hält dies für verfassungswidrig: Er habe schließlich vier Kinder, während F ledig und kinderlos sei.

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Fall 5

Gesine Cresspahl besucht die Goethe-Grundschule in der baden-württembergischen Kleinstadt K. Im Klassenraum ist an der Stirnseite ein 80 cm hohes Kruzifix angebracht. Gesines Eltern halten dies für eine verfassungswidrige Verletzung der Pflicht des Staates zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Sie bitten um Rechtsrat.

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Fall 6

A nimmt an einer Podiumsdiskussion über die Beteiligung deutscher Soldaten an Einsätzen im Ausland teil. Zu diesem Anlass trägt er einen großen Anstecker mit der Aufschrift „Soldaten sind Mörder“ und der faksimilierten Unterschrift von Kurt Tucholsky. Im Laufe der Diskussion behauptet A, dass die Bundesluftwaffe bewusst und zielgerichtet Wohnviertel in Belgrad an gegriffen hätte. Major B., der ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen hat, fühlt sich beleidigt: Er erstattet Strafanzeige. A wird zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Er möchte das nicht hinnehmen und bittet Sie um Rat.

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Fall 7

Der Geschäftsführer des privaten Fernsehsenders „SAT 6“ ist besorgt über die rückläufigen Werbeeinnahmen. Um seinen Sender wieder in die Gewinnzone zu bringen, möchte er erreichen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Zeit von 18 bis 21 Uhr auf Nachrichten und Informationssendungen beschränken und außerdem auf Werbung verzichten müssen. Hat er eine reelle Chance, diese Ziele durchzusetzen?

Variante: Der türkische private Fernsehsender „M-TV“ möchte in Deutschland ein Programm in türkischer Sprache produzieren und ausstrahlen. Die zuständige Landesmedienanstalt verweigert die Erteilung der erforderlichen Sendelizenz. Die Klage von „M-TV“ bleibt in allen Instanzen erfolglos. Was können die Betreiber von „M-TV“ tun, um ihr Ziel vielleicht doch noch durchzusetzen?

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Fall 8

Im Rahmen der Reform der juristischen Ausbildung wird vorgeschrieben, dass die Studierenden im vierten Studienjahr ein einjähriges Praktikum unter Anleitung eines Volljuristen ableisten müssen. Im Land A gibt es 150 Praktikumsplätze in der Justiz und der öffentlichen Verwaltung. Die Rechtsanwaltskammern garantieren 350 weitere Plätze. Das Land sieht daraufhin im Gesetz über die Juristenausbildung vor, dass jährlich maximal 550 Kandidaten zum Studium der Rechte zugelassen werden sollen. Sollten mehr Bewerbungen eingehen, dann sollen die Plätze nach der Abiturnote verteilt werden. X hat das Abitur mit der Note 1,4 bestanden. Er bewirbt sich und wird dennoch abgelehnt: Aufgrund der beschränkten Kapazitäten hätten nur Kandidaten zugelassen werden können, die das Abitur mit einem besseren Ergebnis bestanden hätten. Ihm wird anheim gestellt, sich für das folgende Studienjahr erneut zu bewerben.

X hält dies für einen verfassungswidrigen Eingriff in seine Rechte. Er möchte wissen, ob er doch zum Studium zugelassen werden muss. Sein Onkel sei als Rechtsanwalt tätig und habe ich bereit erklärt, ihn gegebenenfalls als Praktikanten aufzunehmen.

Variante: In Schweden ist Prostitution seit langem legal. Seit Anfang 1999 gilt jedoch ein Gesetz, das Freier unter Strafe stellt. Stellen Sie sich vor, dass in Deutschland eine vergleichbare Bestimmung erlassen würde. Könnte eine Prostituierte sich gegen diese Bestimmungen zur Wehr setzen?

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Fall 9

L betreibt einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb im Hochschwarzwald. Nachdem die Milchwirtschaft nicht mehr genug abwirft, möchte er aus seinem Bauernhof ein Hotel machen. Anstelle des Heubodens sollen 15 moderne Doppelzimmer eingerichtet werden. Dazu muss allerdings die Dachkonstruktion aus dem frühen 17. Jahrhundert komplett entfernt und durch ein System aus Stahlträgern ersetzt werden. Als die zuständige Denkmalschutzbehörde von den Plänen in Kenntnis gesetzt wird, verweigert sie die nach § 8 Abs. bwDSchG erforderliche Zustimmung zur Baugenehmigung: Bei der bisherigen Balkenkonstruktion handele es sich um die letzte ihrer Art im Umkreis von 50 km. L hält die Vorgehensweise der Denkmalschutzbehörde für unrechtmäßig: Würden die Holzbalken tatsächlich bleiben, dann könnte er nur 10 Zimmer einrichten und die hätten dann auch nur eine Deckenhöhe von knapp 2,10 m.

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Fall 10

Das (fiktive) „Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechtes“ sieht vor, dass jeder, der in Deutschland geboren wird, die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Wer außer der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit hat, soll sich ab der Vollendung des 18. Lebensjahres entscheiden, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will. Spätestens mit der Vollendung des 23. Lebensjahres muss diese Entscheidung getroffen sein. Ist dies nicht geschehen, dann kann der betreffenden Person erst dann wieder ein neuer deutscher Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden, wenn sie zuvor den Nachweis für die Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit oder dafür erbracht hat, dass und warum diese Entlassung derzeit nicht möglich ist. Auch die Aufnahme in das Wählerverzeichnis für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen kann erst erfolgen, wenn dieser Nachweis erbracht wurde.

Wären diese Regelungen verfassungsgemäß?

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Fall 11

Der Bundestag hat das Steuerrecht doch noch grundlegend reformiert und die Leistungen für Familien mit Kindern deutlich ausgeweitet. Zur Gegenfinanzierung wurde das sogenannte „Ehegattensplitting“ modifiziert. Im Ergebnis führen die Neuregelungen dazu, dass Alleinerziehende mit geringen Einkünften deutlich entlastet werden, die finanzielle Lage der „Durchschnittsfamilie“ (Ehepaar mit ein bis zwei Kindern) bleibt in etwa gleich, schlechter gestellt werden vor allem gut verdienende Ehepaare ohne Kinder. Im Bundesrat hat das Reformpaket nur eine denkbar knappe Mehrheit erhalten. Kurz danach büßt die Regierungskoalition ihre Mehrheit im Lande A ein. Damit stellt die Opposition die Mehrheit im Bundesrat. Die Regierung des Landes A legt das Familien-Entlastungsgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Ent
scheidung vor und beantragt zugleich, das Gesetz durch eine einstweilig Anordnung außer Vollzug zu setzen.

Wenige Wochen später hat der Bundesrat über die Nachfolge des ausscheidenden Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. K. zu entscheiden. K. war in den letzten 12 Jahren Berichterstatter in den steuerrechtlichen Verfahren. Man kolportiert, dass er die Rechtsprechung des Gerichtes maßgeblich geprägt habe. Als Nachfolger ist Prof. Dr. L. vorgesehen, der an der anstehenden Entscheidung allerdings nicht beteiligt sein wird, da er bisher das Land A im Verfahren vertreten hatte. Der Bundesrat weigert sich daraufhin, Prof. Dr. L. schon jetzt als Nachfolger für Prof. Dr. K. zu bestimmen. Vielmehr solle zunächst die Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Anordnung abgewartet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht diesen Antrag vier Monate später abweist, wird L. ohne weiteres als Nachfolger von K. benannt.

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